Qualifikationen zur Ausübung der Psychotherapie
Der Kanton Luzern hat die Zulassung zur Ausübung der fachlich qualifizierten Psychotherapie im Gesundheitsgesetz geregelt. Wer psychotherapeutisch tätig ist, benötigt eine kantonale Praxisbewilligung.
Voraussetzungen dazu sind:
- Hochschulabschluss in einer Humanwissenschaft als Grundausbildung
- Eine mindestens 5-jährige Spezialausbildung zur Psychotherapeutin resp. zum Psychotherapeuten
- 1-jährige Praxis nach Studienabschluss mit psychopathologischen Krankheitsbildern
Zur Qualitätssicherung verpflichten sich die Mitglieder verschiedener Berufsverbände zu regelmässiger Weiterbildung, damit die Psychotherapie dem neuesten wissenschaftlichen Forschungsstand entspricht.
