Qualifikationen zur Ausübung der Psychotherapie

Der Kanton Luzern hat die Zulassung zur Ausübung der fachlich qualifizierten Psychotherapie im Gesundheitsgesetz geregelt. Wer psychotherapeutisch tätig ist, benötigt eine kantonale Praxisbewilligung.

Voraussetzungen dazu sind:

Zur Qualitätssicherung verpflichten sich die Mitglieder verschiedener Berufsverbände zu regelmässiger Weiterbildung, damit die Psychotherapie dem neuesten wissenschaftlichen Forschungsstand entspricht.