Kosten

Es besteht die Möglichkeit, mit den Krankenkassen (Anteil entsprechend Leistung Zusatzversicherung), mit den Unfallversicherungen oder mit der IV abzurechnen.
Je nach Problemsituation werden die Kosten oder Kostenanteile durch die kantonale Opferhilfe finanziert.

Übersicht über die Kassenleistungen:

http://www.psychotherapie.ch/medien/d/documents/Krankenkassenliste.pdf

Im Sinne eines sozialen Ausgleichs können die Tarife nach unten, bzw. nach oben angepasst werden. Vor- und Erstgespräche sind honorarpflichtig.

Der Grundsatz der Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit ist mit Blick auf die Kostenfrage integraler Bestandteil der psychotherapeutischen Handlungen in meiner Praxis.